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[21.07.16] DAkkS - horizontale Begutachterschulung

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DAkkS - horizontale Begutachterschulung

Termin

21.07.16

Uhrzeit

10:00 - 16:00 Uhr

Inhalt

  • Neues Überwachungskonzept: Was ändert sich und wie wirkt sich das auf die Begutachtung vor Ort aus?
  • Neue DAkkS-Berichtsformulare: Weniger Dokumentation, gleiche Aussagekraft?
  • Angepasste Rückführungspolitik der DAkkS: Was ist zu beachten?
  • Aktueller Stand DIN EN ISO/IEC 17025
     
  • Angepasste Rückführungspolitik der DAkkS
    Die Rückführungspolitik der DAkkS wird sich zum 1. August 2016 in wichtigen Teilen ändern. Geschult werden die Inhalte der revidierten DAkkS-Regel 71 SD 0 005 in der Version 1.4 und insbesondere die Konsequenzen der Regelanpassungen für die Vor-Ort-Begutachtung. Anhand von Beispielen aus ver-schiedenen Bereichen wird die Anwendung der neuen Rückführungspolitik erläutert.
  • Neues Überwachungskonzept
    Mit der vom Bund geplanten Verabschiedung einer neuen Gebührenverordnung wird die DAkkS die bisherigen Regeln zur Überwachung akkreditierter Stellen anpassen. Die Schulung stellt das neue Überwachungskonzept vor und verdeutlicht die Auswirkungen auf die Begutachtung vor Ort. Außer-dem: Welche weiteren Anpassungen bringt die neue Gebührenverordnung mit sich? Was bedeutet die „Entfristung“ der Akkreditierung für die Praxis?
  • Neue DAkkS-Berichtsformulare
    Wie kann man die Dokumentation der Begutachtung vereinfachen, ohne gleichzeitig die Aussagekraft der Berichte zu reduzieren? Die DAkkS hat sich der Frage gewidmet und die Vorgaben zur Berichtsle-gung geändert. Die Schulung stellt die neuen Berichtsformulare vor.

Zielgruppe

  • Benannte DAkkS-Begutachter aus allen Fachbereichen

Referenten

  • Ralf Egner DAkkS, Leiter der Abteilung 2
  • Dr. Andreas Hönnerscheid DAkkS, Qualitätsmanagementbeauftragter

Veranstaltungsort

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
K 5, 1. Stock
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr in Höhe von 125,00 EUR (148,75 inkl. Ust). deckt auch das Catering, die Teilnahmebescheinigung und das Begleitmaterial ab.

Begutachter, die in Akkreditierungsausschüssen (AkA) mitwirken, zahlen eine Teilnahmegebühr i.H.v. 65,00 EUR (zzgl. MwSt.) inkl. Catering, Begleitmaterial und Teilnahmebescheinigung.

Verfügbarkeit

Es sind noch Plätze vorhanden.


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